Reissner Elektro- und Wärmetechnik, Genderkingen, Thomas Reissner

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Elektroarbeiten, Heizungswartungen und Wartungsverträge

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden: „Unternehmen“) und dem Auftraggeber.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote des Unternehmens sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Leistungen des Unternehmens

3.1 Das Unternehmen führt Elektroinstallationen, Reparaturarbeiten, Inbetriebnahmen, Prüfungen sowie Heizungswartungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik aus.
3.2 Grundlage der Leistungen sind die jeweils gültigen technischen Normen (z. B. VDE-, DIN-, TRGI- und VDI-Bestimmungen).
3.3 Das Unternehmen ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
3.4 Das Unternehmen ist DVGW-zertifiziert und wird von der DVGW-cert regelmäßig überwacht.
3.5 Bei Wartungsverträgen schuldet das Unternehmen eine fachgerechte, einmal jährliche Wartung – nicht jedoch die dauerhafte Funktionsfähigkeit oder die Vermeidung von Störungen an Anlagen.

4. Wartungsverträge

4.1 Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres, sofern keine abweichende Vertragsdauer vereinbart ist.
4.3 Wartungsumfang und -intervalle ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
4.4 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Störungsbehebungen im Wartungsvertrag enthalten
4.5 In Wartungsverträgen nicht enthalten sind:
– Reparaturen, Ersatzteile
– Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Änderungen oder technischer Anforderungen zusätzlich notwendig werden.
4.6 Können Wartungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt dieser die entstehenden Kosten des vergeblichen Einsatzes.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
5.2 Er hat das Unternehmen auf besondere Risiken, Vorschäden oder Gefährdungen hinzuweisen.
5.3 Für Schäden, die aus unterlassener Mitwirkung entstehen, haftet der Auftraggeber.

6. Preise und Zahlung

6.1 Alle Preise gelten in Euro und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Zuschläge für Sonn- und Feiertage, für Notdienste außerhalb der Geschäftszeiten werden dem Auftraggeber bei Beauftragung bekannt gegeben.
6.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
6.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
6.4 Materialpreise können sich ändern; maßgeblich sind die am Tag der Leistung gültigen Einkaufspreise.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Unternehmens.
7.2 Der Auftraggeber hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und gegen Schäden zu sichern.

8. Termine und Ausführungsfristen

8.1 Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
8.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Krankheit oder unvorhersehbarer technischer Probleme verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
8.3 Entstehen Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten.

9. Mängelhaftung / Gewährleistung

9.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2 Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
9.3 Der Auftraggeber hat dem Unternehmen offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.
9.4 Bei Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

10. Haftung

10.1 Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Nutzung haftet das Unternehmen nicht.
10.3 Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden haftet das Unternehmen nur bei grober Fahrlässigkeit.
10.4 Im Rahmen der Wartungsverträge schuldet das Unternehmen die fachgerechte Durchführung der Wartungsarbeiten, nicht jedoch eine Garantie für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Anlage oder für daraus entstehende Vermögensschäden.
10.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.6 Die Haftung des Unternehmens ist auf 2.000 Euro begrenzt.

11. Notdienst

11.1 Notdiensteinsätze werden zu gesonderten, erhöhten Pauschalen oder Stundenverrechnungssätzen berechnet.
11.2 Eine Erfolgs- oder Wiederherstellungsgarantie besteht nicht.

12. Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehung verarbeitet.
12.2 Es gelten die Bestimmungen der DSGVO. Eine separate Datenschutzerklärung wird dem Auftraggeber ausgehändigt oder ist online abrufbar.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
13.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Unternehmer ist Donauwörth.

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